In meiner
Privatpraxis erfolgt die Abrechnung in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP - 2,3-facher Satz).
Im Rahmen einer
Psychotherapie besteht die Möglichkeit, die von mir an Sie ausgestellte Rechnung bei Ihrer Privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle einzureichen. In welchem Umfang die Kosten übernommen werden, bitte ich im Vorfeld abzuklären.
Aus unterschiedlichen Gründen entscheiden sich Menschen auch immer wieder dafür, die Kosten selbst zu tragen.
Die
Psychologische Begleitung
ist keine Kassenleistung und findet auf Selbstzahlerbasis statt.
Psychoonkologische
Anliegen können, je nach Vorliegen von Symptomen, Teil einer Psychotherapie sein.
Andernfalls sind die Kosten, wie bei der psychologischen Begleitung, selbst zu tragen.
Für
Gruppenangebote im Rahmen einer psychologischen/psychoonkologischen Begleitung werden die jeweiligen Kosten gesondert bekannt gegeben, oder sind zu erfragen.
Für meine Planung bitte ich um eine rechtzeitige Absage von fest vereinbarten Terminen - bis mindestens 48 Stunden zuvor.
Andernfalls behalte ich mir vor ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.